pfänden

pfänden
Pfand:
Die Herkunft des nur dt. und niederl. Wortes (mhd., ahd. pfant, mnd. pant, niederl. pand) ist unklar. Die nord. Sippe von schwed. pant »Pfand« stammt aus dem Mnd. – Vielleicht ist »Pfand« aus einem mlat. *pantum entlehnt, das auf lat. *panctum, einer Nebenform von lat. pactum »Übereinkommen, Vertrag, Abmachung« ( Pakt), beruhen könnte, vgl. das zugrunde liegende Verb lat. pangere »befestigen; festsetzen; verfassen«. – Von »Pfand«, das die zur Sicherung einer Verpflichtung gegebene Sache bezeichnet, ist das Verb pfänden (mhd. pfenden, ahd. nur im 2. Partizip gifantōt) abgeleitet, beachte die Präfixbildung verpfänden »zum Pfand geben« (mhd. verpfenden).
Die Zusammensetzung Unterpfand (mhd. underpfant) war ursprünglich ein Rechtsausdruck und bezeichnete das Pfand, das der Pfandempfänger dem Verpfändenden belässt.
Heute wird »Unterpfand« nur noch in gehobener Sprache im Sinne von »Beweis, Zeichen dafür, dass etwas anderes besteht, Gültigkeit hat« verwendet.

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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  • Pfänden — Pfänden, verb. reg. act. 1) Durch Abnehmung eines Pfandes zur Leistung einer Schuldigkeit zwingen. So pfändet der Gläubiger seinen Schuldner, wenn er zur Sicherheit seiner Forderung demselben eine Sache abnimmt oder vorenthält. Sie machen die… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • pfänden — V. (Aufbaustufe) etw. als Pfand beschlagnahmen Beispiel: Das Grundstück wurde von der Bank gepfändet. Kollokation: jmdm. das Konto pfänden …   Extremes Deutsch

  • pfänden — pfän|den [ pf̮ɛndn̩], pfändete, gepfändet <tr.; hat: a) als Pfand (1) für eine Geldforderung gerichtlich beschlagnahmen: die Möbel pfänden. b) jmds. Eigentum als Pfand (1) gerichtlich beschlagnahmen: einen nicht zahlungsfähigen Kunden pfänden …   Universal-Lexikon

  • pfänden — pfạ̈n·den; pfändete, hat gepfändet; [Vt] 1 etwas pfänden jemandem etwas wegnehmen, um damit dessen Schulden zu bezahlen <das Gericht, der Gerichtsvollzieher pfändet jemandes Möbel, einen Teil von jemandes Einkommen> 2 jemanden pfänden… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Pfänden — 1. Es muss sich keiner selber pfanden. – Petri, II, 290. »Oder ein Pfand nehmen von des Schuldigers gut.« 2. Jeder mag pfänden auf seinem Gute. – Graf, 116, 296. Sagt, dass das Pfändungsrecht jedem zustehe, der einen rechtlichen Anspruch auf… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • pfänden — beschlagnahmen, einziehen, requirieren; (bes. Rechtsspr.): konfiszieren; (Rechtsspr. veraltet): exequieren; (österr. Amtsspr., sonst veraltet): exekutieren. * * * pfänden:exekutieren(österr);auch⇨beschlagnahmen… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • pfänden — pfạ̈n|den …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Pfändung — Exekution (österr.); Beschlagnahme; Requisition * * * Pfạ̈n|dung 〈f. 20〉 das Pfänden * * * Pfạ̈n|dung, die; , en: das Pfänden. * * * Pfändung,   im Zivilprozess eine hoheitliche Rechtshandlung, durch die zur Sicherun …   Universal-Lexikon

  • exekutieren — vollstrecken; vollziehen; hinrichten * * * ex|e|ku|tie|ren 〈V. tr.; hat〉 1. vollziehen, ausführen, vollstrecken (Urteil) 2. hinrichten (Person) 3. 〈österr. a.〉 einziehen, pfänden [<Exekution u. frz. exécuter „ausführen, vollziehen …   Universal-Lexikon

  • beschlagnahmen — 1. einziehen, pfänden, sichern, sicherstellen, wegnehmen; (ugs.): kassieren; (bes. Militär): requirieren; (Rechtsspr.): sequestrieren; (bes. Rechtsspr.): konfiszieren. 2. für sich beanspruchen, in Beschlag nehmen, mit Beschlag belegen; (geh.):… …   Das Wörterbuch der Synonyme

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